Wer den Text der NiSV im Original lesen möchte, kann dies auf den Seiten des Bundesministeriums für Justizs tun. Unter folgendem Link finden Sie die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)“. Ein pdf-Dokument nur mit dem Teil der NiSV, der für die Kosmetikinstitute relevant ist, zu erstellen und auf unserer Internetseite zu veröffentlichen, ist aus urheberrechtlichen Gründen leider nicht möglich. Die Version der Verordnung auf die wir hier verlinken, ist immer tagesaktuell. Da sich der Inhalt der Verordnung im Januar 2024 noch einml ändern wird, sollte man zu diesem Zeitpunkt den folgenden Link noch einmal aufrufen. Ab diesem Zeitpunkt gilt beispielsweise, dass NISV-Schulungen nur noch von Schulen durchgeführt werden dürfen, die eine Anerkennung von einer Personenzertifizierungsstelle erhalten haben.