Offene Briefe an Jens Spahn und Horst Seehofer

15.04.2021

Bundesgesundheitsministerium
Herrn Bundesminister Jens Spahn
Friedrichstraße 108
10117 Berlin

13.04.2021

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,

als KosmetikerInnen sorgen wir für die Hautgesundheit unserer Kundschaft. Viele unserer KundInnen haben gesundheitliche Probleme mit ihrer Haut und benötigen dringend unsere Behandlung. Unser Behandlungsspektrum ist breit: Unreine Haut, Akne-Narben, Operationsnarben, Krebs-patienten und viele andere Fälle benötigen regelmäßige therapiebegleitende Behandlungen bei KosmetikerInnen.

Derzeit behandeln wir beispielsweise viele KundInnen erfolgreich, die an Hautproblemen durch ständiges Maskentragen und häufige Handdesin-fektion leiden. Auch viele ältere Menschen werden von KosmetikerInnen versorgt, die körperlich nicht in der Lage sind, ihre Hautpflege selbst zu vorzunehmen.

Unsere Hygienepläne sind strikter und sicherer als diejenigen in Friseurbetrieben, denn alle unsere KundInnen behandeln wir ausschließlich in 1:1 Situationen (in einer Behandlungskabine dürfen sich nur ein/e KosmetikerIn und ein/e KundIn aufhalten). Bei Gesichtsbehandlungen, bei denen keine Maske getragen werden kann, beispielsweise bei Hautirritationen durch ständiges Maskentragen, werden in unserer Branche vorher tagesaktuelle Selbsttests gemacht. Viele unserer Kosmetikinstitute und -studios machen generell bei Behandlungen Selbsttests. Auch unsere MitarbeiterInnen werden regelmäßig getestet, damit unsere MitarbeiterInnen und unsere KundInnen geschützt sind. Außerdem wird jeder Kundenbesuch von uns dokumentiert, sodass unsere KundInnen für die Gesundheitsämter jederzeit rückverfolgbar sind.

Unter den geschilderten Bedingungen ist es nicht zu rechtfertigen, dass FriseurInnen und KosmetikerInnen ungleich behandelt werden.

Der einen Berufsgruppe ihre Berufsausübung zu erlauben und der anderen, die in der Pandemie mehr Vorsorge für ihre Kunden trifft, ihre Berufsausübung zu verbieten, ist ungerecht.

Wir fordern deshalb, dass KosmetikerInnen ebenso wie FriseurInnen ihren Beruf auch bei Inzidenzwerten über 100 weiter ausüben dürfen, damit wir weiter an der Hautpflege und der Gesunderhaltung unserer Kundinnen und Kunden arbeiten können.

Mit herzlichen Grüßen

 

Uta Lennartz                                     Andrea Rippberger-Pinter
1. Vorsitzende, BBVKD e.V.           2. Vorsitzende, BBVKD e.V.

 

Offener Brief des BBVKDeV_13.04._Spahn (1) zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes

Offener Brief des BBVKDeV_13.04._Seehofer zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes

Die offenen Briefe haben wir ebenfalls an alle Ministerpräsidenten, Landeswirtschaftsminister, Landesinnenminister, ausgewählte Oppositionspolitiker, Bundestagsabgeordnete und Institutionen gesendet.