Bundesrat beschließt Verlängerung der Frist zum Erwerb der NiSV-Fachkunde

17.09.2021

📌 Bundesrat beschließt Verlängerung der Frist zum Erwerb der NiSV-Fachkunde

Der Bundesrat hat heute die vom Bundesberufsverband der KosmetikerInnen in Deutschland e.V. (BBVKD) Ende letzten Jahres geforderte Fristverlängerung zum Erwerb der NiSV-Fachkunde um ein Jahr vom 31.12.2021 bis zum 31.12.2022 verlängert.

Ende letzten Jahres ist unser Verband allerdings auch davon ausgegangen, dass die Akkreditierung der NiSV-Schulungsanbieter unmittelbar bevorsteht.
Unsere 1. Vorsitzende Uta Lennartz und BBVKD-Pressesprecher Nicolai Haase waren heute vor Ort im Bundesrat in Berlin, um die Abstimmung zu begleiten.
In der Verbändeanhörung, die das Bundesumweltministerium Ende Juni abgehalten hat, hatte unser Verband gefordert, die heute beschlossene Frist um noch ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2023 zu verlängern, damit alle KosmetikerInnen sich in angemessener Zeit um NiSV-Schulungen bemühen können.
Dazu in Kürze mehr.

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