„Lösungsvorschlag“ des BMU zum Nachweis der NiSV-Fachkunde von mehreren Bundesländern abgelehnt
Der Bundesberufsverband der KosmetikerInnen in Deutschland e.V. (BBVKD) hat in den vergangenen Wochen hart daran gearbeitet, dass der Termin zum Nachweis der NiSV-Fachkunde verschoben wird.
Das Bundesumweltministerium (BMU) hatte in einem „Lösungsvorschlag“ bisher darauf bestanden, dass der Nachweis der NiSV-Fachkunde weiterhin bis zum 31.12.2021 erfolgen soll aber im Jahr 2022 den Vollzug der Kontrolle auszusetzen.
KosmetikerInnen hätte das rechtlich im Jahr 2022 in eine untragbare Situation gebracht.

Mehrere Bundesländer haben sich mittlerweile gegen den „Lösungsvorschlag“ des BMU ausgesprochen. Das BMU teilte uns gestern auf Anfrage mit, dass voraussichtlich Ende Mai ein neuer Vorschlag zum Nachweis der NiSV-Fachkunde veröffentlicht werden soll.
Der BBVKD setzt sich auch weiterhin in zahlreichen Gesprächen auf Bundes- und Landesebene dafür ein, dass der Termin zum Nachweis der NiSV-Fachkunde um mindestens ein Jahr auf den 31.12.2022 verschoben wird. 


Bis jetzt auf jeden Fall schon einmal ein Teilerfolg für die gesamte Branche. 

Verband sucht Mitstreiter: https://bbvkd.de/mitgliedsantrag/