NiSV Neuregelung

18.05.2023

📌Neue NiSV-Fassung von Bundesrat verabschiedet – Teil 1

GENERELLE REGELUNGEN

Die Neuregelung der NiSV ist am Freitag, den 12. Mai im Bundesrat beschlossen worden. Das Bundeskabinett muss der Neuregelung der NiSV noch zustimmen. Am Tag nach der Verkündung (des Bundeskabinetts) tritt die Verordnung (NiSV) in Teilen in Kraft.

☝🏼Welche Neuregelungen werden zukünftig generell bei der Anwendung von nichtionisierender Strahlung am Menschen gelten? (beispielsweise Optische Strahlung, Ultraschall, EMF etc.)

👉🏼Bis zum 31.12.2023 kann man die NiSV-Fachkunde an von Personenzertifizierungsstellen anerkannten Schulen machen UND an Schulen, die nicht anerkannt sind.
👉🏼Ab dem 01.01.2024 darf man die NiSV-Fachkunde nur noch an von Personenzertifizierungsstellen anerkannten Schulen erwerben.
👉🏼Die Beratungs- und Aufklärungsgespräche mit den Kunden müssen zukünftig zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
👉🏼Beratungs- und Aufklärungsgespräche, die älter sind als zehn Jahre, müssen vernichtet werden.

☝🏼Es gibt noch einige andere Regelungen zu beachten und unsererseits zu berichten. Wir halten unsere Social Media-Posts kurz, einfach und verständlich. Deshalb erklären wir euch andere Spitzfindigkeiten und Übergangsregelungen in Posts, an denen wir derzeit noch formulieren.

Wir stehen derzeit in regem Austausch mit dem Bundesumweltministerium (BMUV), damit wir euch weiterhin gut informieren können.

Weitere Beiträge: