Referentenentwurf der Bundesregierung zur NiSV-Fristenverlängerung
Hier veröffentlichen wir den Referentenentwurf der Bundesregierung, der in korrektem Amtsdeutsch folgendermaßen heißt: Verordnung zur Änderung der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts in Bezug auf Friständerungen zur Abmilderung der Folgen der epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus (Corona-Strahlenschutz-Friständerungsverordnung–CoronaStrlSchFristÄV). Wer möchte, folgt diesem Link auf die Seite des Bundesumweltministeriums (BMU) und kann diesen Entwurf im Original lesen. Wir sammeln gerade die Vorschläge unserer Verbandsmitglieder, diese Verordnung noch zu verbessern. Wir sammeln die Vorschläge unserer Mitglieder bis zum 22.06.2021 und lassen sie in unsere Verbesserungsvorschläge einfließen. Welche Vorschläge unserer Mitglieder in unser Statement an das BMU eingehen, diskutieren wir im Vorstand und stimmen demokratisch darüber ab. Das Ende der Anhörungsfrist ist der 24.06.2021. Bis dann müssen wir als Verband unsere Stellungnahme abegegeben haben.Wir freuen uns über die schon erhaltenen Vorschläge und sind gespannt, was unseren Verbandsmitgliedern noch auf- und einfällt.