Wichtige Informationen zum Kurzarbeitergeld (KuG)

27.05.2021
Wichtige Informationen zum Kurzarbeitergeld (KuG)
Viele von uns KosmetikerInnen werden in den verschiedenen Lockdowns auf staatliche Förderung in Form von Kurzarbeitergeld zurückgegriffen haben.
Jetzt, wenn viele von uns aus dem Lockdown herauskommen und unsere Kosmetikinstitute und -studios wieder öffnen dürfen, gibt es einige Dinge zu beachten, was das KuG angeht.
Der Bundesberufsverband der KosmetikerInnen in Deutschland e.V. (BBVKD) hat die wichtigsten Fakten recherchiert und stellt hier kurz! einige Punkte vor, die es zu beachten gilt:
  • Der Antrag zum Bezug des KuG ist von der Agentur für Arbeit (AA) bewilligt worden? Super! Aber ob die Höhe des KuG auch wirklich berechtigt war, wird viel später endgültig geprüft, nämlich dann, wenn das KuG ausläuft. Zu diesem Zeitpunkt sollten eure Unterlagen spätestens tiptop in Ordnung sein.
    Übrigens: Wer das KuG drei Monate lang nicht mehr bezogen hat, muss eine neue Anzeige bei der AA einreichen!
  • Ganz wichtig ist, dass eure Arbeitsverträge dem aktuellen Stand entsprechen. Stimmen die Gehälter und die Arbeitszeiten in den Verträgen noch? Oder gab es mittlerweile Gehaltserhöhungen oder längere Arbeitszeiten? Falls ja: Arbeitsverträge aktualisieren!
  • Sind alle Unterlagen vollständig? Habt ihr die Bestätigung von der Arbeitsagentur griffbereit? Sind die genauen Arbeitszeiten eurer Mitarbeiter in den vergangenen Monaten schriftlich protokolliert? Falls nicht: Unbedingt nachholen!
  • Bei einigen von euch zieht das Geschäft hoffentlich voll wieder an. Vorsicht bei Neueinstelllungen! Diese müssen nämlich von der Agentur für Arbeit genehmigt werden. Wer hier nicht rechtzeitig das Gespräch sucht, riskiert sonst im schlimmsten Fall, Teile oder das ganze KuG rückwirkend wieder zurückzahlen zu müssen.
 Also: immer alles Besprochene schriftlich bestätigen lassen und selbst parallel alles schriftlich dokumentieren und mit der Agentur für Arbeit in Schriftform austauschen, damit ihr auf der sicheren Seite seid.
Wir vom BBVKD wünschen allen KosmetikerInnen in Deutschland einen guten Start nach dem Lockdown! 🍀

Weitere Beiträge: