Bundesminister Horst Seehofer
Leipziger Straße 3-4,
10117 Berlin
09.02.2021
Sehr geehrter Herr Bundesminister Seehofer,
als Bundesberufsverband der KosmetikerInnen in Deutschland e.V. BBVKD vertreten wir die Interessen der KosmetikerInnen in
Deutschland.
In den letzten Tagen haben uns immer wieder Pressemeldungen erreicht, die davon berichten, dass Sie sich dafür einsetzen, dass Friseure
möglichst bald wieder öffnen dürfen – unter anderem auch deshalb, weil derzeit viel Schwarzarbeit in dem Handwerk betrieben wird und
Friseure nicht als Corona-Hotspots gelten.
Für uns KosmetikerInnen ist das ein Schlag ins Gesicht. Unsere Betriebe sind beim RKI nicht als Corona-Hotspots bekannt. Trotzdem
mussten wir in der Corona-Krise fast sechs Monate schließen obwohl wir sehr strenge Hygienemaßnahmen erfolgreich umsetzen müssen:
• KosmetikerInnen dürfen ausschließlich 1:1-Behandlungen durchführen
• KosmetikerInnen dürfen nur mit FFP2, N95 oder KN95-Masken behandeln
• Bei Gesichtsbehandlungen muss zusätzlich ein Schutzvisier über der FFP2-Maske getragen werden oder eine Schutzbrille
• KosmetikerInnen dürfen nur mit Einmalhandschuhen behandeln, wenn sie Hautkontakt mit Kunden haben
• Sämtliche Oberbekleidung – egal ob privat oder Berufsbekleidung – muss nach jedem Arbeitstag bei 60 Grad gewaschen werden
Friseure haben deutlich niedrigere Hygienestandards.
Wir haben im letzten Jahr viele Kunden (ca. 30% unserer Kundschaft) erfolgreich behandelt, die Hautirritationen im Gesicht durch das
Tragen von Schutzmasken oder an den Händen durch ständige Handdesinfektionen bekommen haben. Wir sind ExpertInnen bei der
Behandlung der gesamten menschlichen Haut.
Das in der Öffentlichkeit transportierte Bild, dass KosmetikerInnen fast ausschließlich mit Gesichtsverschönerungen und Make-up befasst
sind, entspricht schlicht nicht der Realität.
Unfassbar unsozial finden wir Ihren Gedanken, Friseure deshalb wieder arbeiten zu lassen, weil diese derzeit offenbar viel Schwarzarbeit
machen. Wir KosmetikerInnen haben das Berufsverbot der Bundesregierung umsetzen müssen, obwohl wir genau wussten, dass hier eine
in der Sache nicht gerechtfertigte Bevorzugung anderer Berufsgruppen stattfand. Mittlerweile stehen unsere Betriebe nach fast sechs
Monaten Lockdown am Abgrund.
Deshalb fordern wir für unsere über 50.000 Betriebe, unsere ca. 200.000 Beschäftigten und im Namen unserer Kunden, dass
Kosmetikstudios öffnen dürfen, sobald auch Friseuren die Ausübung ihres Handwerks wieder erlaubt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Lennartz Andrea Rippberger-Pinter
1. Vorsitzende BBVKD e.V. 2. Vorsitzende BBVKD e.V.