Offener Brief an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Ministerpräsidenten

07.04.2021

Offener Brief an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Ministerpräsidenten
Als KosmetikerInnen behandeln wir Kunden, die Probleme mit Ihrer Haut haben.
Unreine Haut und andere Hautprobleme erfordern zur Gesunderhaltung der Haut oft einen regelmäßigen Besuch in einem Kosmetikinstitut oder -studio.
Derzeit entstehen beispielsweise häufig Hautproblemen durch Corona-Schutzmaßnahmen wie ständiges Maskentragen und häufige Händedesinfektion.
 
Die Hygienekonzepte der Kosmetikinstitute hatten immer schon sehr hohe Standards, die jetzt in der aktuellen Pandemiesituation noch einmal um negative Selbsttests als Voraussetzung für Gesichtsbehandlungen erweitert wurden. Alle Behandlungen in Kosmetikstudios werden ausschließlich in einer 1:1-Situation durchgeführt (ein Kunde und eine KosmetikerIn pro Behandlungskabine). Jeder Kundenbesuch wird ausführlich dokumentiert und ist dadurch rückverfolgbar.
Wir haben als Verband Tausende von Selbsttests organisiert, damit unsere Mitglieder die Vorgaben der Bundesregierung umsetzen können. Viele Kosmetikinstitute und -studios haben sich mittlerweile ausreichend mit Selbsttests versorgt und dementsprechende Investitionen getätigt.
 
Viele unserer Kunden zahlen freiwillig für die Selbsttests.
Das zeigt den hohen Bedarf unserer Kunden nach unserem wichtigen Handwerk. Wir behandeln nur dann Kunden im Gesicht, wenn diese tagesaktuell negativ getestet sind.
Trotzdem dürfen wir sie bei Inzidenzen über 100 nicht behandeln? Wir testen unsere eigenen Mitarbeiter ebenfalls regelmäßig. Wenn Kunde und KosmetikerIn beide negativ getestet sind, worin besteht dann das Risiko?
 
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sollen diejenigen Regelungen gelten, die vor dem 07. März 2021 gegolten haben. Friseure dürfen dann nach heutigem Stand der Dinge auch bei einer Inzidenz von über 100 trotzdem weiter Kunden behandeln, obwohl sie keine sichere 1:1-Situation wie in der Kosmetik herstellen müssen, KosmetikerInnen dagegen nicht – trotz weitaus strengerem Hygienekonzept und der zusätzlichen Selbsttests.
 
Für diese Regelungen haben weder unser Verband noch unsere Mitglieder Verständnis und schon gar nicht unsere Kunden, die unsere Behandlungen dringend benötigen. Wir fordern deshalb, dass KosmetikerInnen ebenso wie Friseuren aus den oben genannten Gründen und im Zuge der Gleichbehandlung gestattet werden sollte, ihren wichtigen Beruf an der Hautgesundheit unserer Mitmenschen weiterhin ausüben zu können.
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
Uta Lennartz 1.Vorsitzende BBVKD e.V.
Andrea Rippberger-Pinter 2.Vorsitzende BBVKD e.V.
Brief zum downloaden:

BriefBundesministerJensSpahn