„Lösungsvorschlag“ des BMU zum Nachweis der NiSV-Fachkunde von mehreren Bundesländern abgelehnt

11.05.2021
„Lösungsvorschlag“ des BMU zum Nachweis der NiSV-Fachkunde von mehreren Bundesländern abgelehnt
Der Bundesberufsverband der KosmetikerInnen in Deutschland e.V. (BBVKD) hat in den vergangenen Wochen hart daran gearbeitet, dass der Termin zum Nachweis der NiSV-Fachkunde verschoben wird.
Das Bundesumweltministerium (BMU) hatte in einem „Lösungsvorschlag“ bisher darauf bestanden, dass der Nachweis der NiSV-Fachkunde weiterhin bis zum 31.12.2021 erfolgen soll aber im Jahr 2022 den Vollzug der Kontrolle auszusetzen.
KosmetikerInnen hätte das rechtlich im Jahr 2022 in eine untragbare Situation gebracht.
👉🏼 Der BBVKD hat deshalb in den letzten Wochen die Ansprechpartner in den jeweiligen Ministerien der Bundesländer recherchiert, mit diesen gesprochen und sie auf die rechtlich unsichere Lage der KosmetikerInnen aber auch der Beamten der Vollzugsbehörden hingewiesen.
Mehrere Bundesländer haben sich mittlerweile gegen den „Lösungsvorschlag“ des BMU ausgesprochen. Das BMU teilte uns gestern auf Anfrage mit, dass voraussichtlich Ende Mai ein neuer Vorschlag zum Nachweis der NiSV-Fachkunde veröffentlicht werden soll.
Der BBVKD setzt sich auch weiterhin in zahlreichen Gesprächen auf Bundes- und Landesebene dafür ein, dass der Termin zum Nachweis der NiSV-Fachkunde um mindestens ein Jahr auf den 31.12.2022 verschoben wird. 💪🏼
👉🏼 Auch das ist Verbandsarbeit: Zeitaufwendig, rechercheintensiv, juristisch anspruchsvoll aber am Ende hoffentlich erfolgreich.
Bis jetzt auf jeden Fall schon einmal ein Teilerfolg für die gesamte Branche. 🤩

Verband sucht Mitstreiter: https://bbvkd.de/mitgliedsantrag/

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