Wie unlängst veröffentlicht ist der Bundesberufsverband der KosmetikerInnen in Deutschland e.V. (BBVKD) vom Bundesumweltministerium (BMU) zu einer Stellungnahme im Zuge einer Verbändeanhörung gebeten worden.
Diese Stellungnahme haben wir letzten Donnerstag beim BMU abgegeben.
Die konkrete Frage lautete im Wesentlichen:
Stimmen wir als Verband einer Verschiebung der Frist vom 31.12.2021 auf den 31.12.2022 zu?
Unsere klare Antwort: NEINWir halten diese Frist für zu kurz.
Wir haben für eine weitere Verlängerung um ein zusätzliches Jahr bis zum 31.12.2023 plädiert.
Die Gründe:
1. Unseres Wissens ist noch immer keine Zertifizierungsstelle akkreditiert worden. Es kann noch Wochen oder eher Monate dauern, bis deutschlandweit genügend Schulen zugelassen werden.
2. Das BMU geht in seinen Schätzungen von 71.000 nötigen Schulungen aus. Es könnten aber auch deutlich mehr werden. Nehmen wir aber mal diese Zahl und teilen diese durch 16 Monate (Schulungsbeginn ab September) und danach durch vier, dann erhält man die Zahl der wöchentlich nötigen Schulungen: das sind 1.109 Schulungen pro Woche. Das wird nicht zu schaffen sein!
3. Keiner kann die zukünftige Corona-Lage abschätzen, weitere Lockdowns wünscht sich kein Mensch. Ausschließen kann man sie heute leider nicht.
4. Durch die langen vergangenen Lockdowns sind fast alle Kosmetikinstitute und -studios finanziell stark angeschlagen. Viele KosmetikerInnen mussten ihr Erspartes oder Gelder für die private Altersvorsorge antasten, um ihre Betriebe und die Jobs ihrer Mitarbeiter zu retten. Viele werden sich deshalb in absehbarer Zeit die Schulungen erst einmal gar nicht leisten können.
Das BMU schrieb in dem Referentenwurf zu dem Termin 31.12.2022: „Alternativen: Keine!“ Das sehen wir anders und haben dem BMU einen neuen Termin vorgeschlagen – nämlich den 31.12.2023.
So gut wie alternativlos : https://bbvkd.de/mitgliedsantrag/.de
Im Ernst: Wir freuen uns über jedes neue Mitglied!