Mindestlohn + Inflation – rechtzeitig einplanen und unternehmerisch handeln

08.06.2022
Derzeit steigen viele Preise in Deutschland.
Als unabhängiger Bundesberufsverband der KosmetikerInnen in Deutschland e.V. (BBVKD) haben wir beim Statistischen Bundesamt recherchiert und können folgenden Überblick geben:
👉🏼Die Inflationsrate für Mai 20022 liegt derzeit bei 7,4% (der Vergleichsmonat ist bei diesen Angaben immer der gleiche Monat des Vorjahres, also Mai 2021). Bei den Verbraucherpreisen Energie inklusive Kraftstoffe beträgt die Inflation sogar 35,3% (dieser Verbrauchspreis ist übrigens in den oben genannten 7,4% schon enthalten).
👉🏼Auch die Mindestlöhne steigen.
Am 01. Januar 2022 ist er auf 9,82 € gestiegen, am 01. Juli steigt er auf 10,45 € und am 01. Oktober weiter auf 12 €. Für selbständige KosmetikerInnen, die mehr als den Mindestlohn zahlen, sind sowohl Inflation als auch Mindestlohn deshalb wichtige Kennzahlen, weil die Löhne sich zwangsläufig für alle Mitarbeiter erhöhen werden. Ansonsten läuft man Gefahr, gute und verdiente Mitarbeiter zu verlieren, wenn man die Gehälter nicht anpasst.
Da sich durch Rohstoffmangel teilweise auch die Preise für Kosmetika erheblich verteuert haben, gilt es jetzt für UnternehmerInnen zu handeln und die Preise für KundInnen zu erhöhen.
👉🏼Ganz wichtig auch: KundInnen in Gesprächen darauf einzustimmen und sachlich und logisch die Argumente zu nennen, die die Preiserhöhung rechtfertigen. Da alle Verbraucher von Preiserhöhungen betroffen sind, wird es aller Wahrscheinlichkeit Verständnis für höhere Preise geben, wenn man rechtzeitig und mit solider Argumentation darauf vorbereitet.

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