Bundesumweltministerium (BMUV) lädt den BBVKD zu einer Stellungnahme zum zweiten Referentenentwurf zur NiSV ein
Bevor ein Gesetz oder eine Verordnung geändert wird, kann das verantwortliche Bundesministerium, Verbände und andere betroffene Organisationen anhören, ob diese Stellung zu der erneuten Gesetzesänderung möchten. Dieser Einladung sind wir als Bundesberufsverband der KosmetikerInnen in Deutschland e.V. (BBVKD) gerne nachgekommen, weil es aus Sicht unseres Verbandes erheblichen Änderungsbedarf an der NiSV gibt.
Inhaltlich sagt der Referentenentwurf unter anderem aus, dass ab dem Jahr 2024 Fachkundeschulungen zu NiSV-relevanten Technologien nur noch von Personenzertifizierungsstellen anerkannten Schulungsanbietern vorgenommen werden dürfen, da sich die Vollzugsbehörden derzeit außerstande sehen, Fachkundezertifikate von nicht von Personenzertifizierungsstellen anerkannten Schulen inhaltlich zu prüfen. Außerdem will das BMUV durch diese Verordnungsänderung sicherstellen, dass das Ausbildungsniveau steigt und eine Vereinheitlichung der NiSV-Fachkundeausbildungen erreicht wird.
Die NiSV innerhalb von circa 2 Jahren nun das zweite Mal zu ändern, zeigt auf, dass schon die erste Fassung der NiSV-Verordnung an etlichen Stellen nicht gut durchdacht war. Deshalb hat der BBVKD die Verbändeanhörung genutzt, um auf diverse Fehler schon in der ersten Fassung der NiSV hinzuweisen und fordert das BMUV auf, an diesen Stellen den neuen Referentenentwurf zu ändern. Beispiele sind die von Anfang an mangelhaften betriebswirtschaftlichen Abschätzungen der Folgekosten der NiSV für alle Kosmetikinstitute und -studios, die dringend korrigiert werden müssen. Der Staat muss hier mit Förderprogrammen gezielt die NiSV-Fachkundeschulungen bezuschussen. Das BMUV hat sich hier unserer Meinung nach um mehrere Hundert Millionen Euro zu Ungunsten der Kosmetikinstitute und -studios verschätzt.
Ein weiterer Punkt ist, dass es alternativlos ist, dass die NiSV-Fachkundeschulungen allein von privatwirtschaftlichen Anbietern vermittelt werden. NiSV-Fachkunde in den Bereichen „Ultraschall“ und „EMF in der Kosmetik“ könnten ebenso an staatlichen Berufsschulen vermittelt werden, wenn die Rahmenlehrpläne bundesweit dementsprechend angepasst werden. Es kann nicht sein, dass man gerade erst vom Staat als KosmetikerIn anerkannt wurde, um direkt danach teure privatwirtschaftliche Schulungen in den beiden genannten Fächern zu absolvieren. Das würde unter anderem bedeuten, dass der Staat (BMUV) den studierten und staatsexaminierten (teilweise verbeamteten) Lehrern an den Berufsschulen die Fähigkeit zur Vermittlung des dafür notwendigen Wissens abspricht. Ebenso sollte es in der Meisterausbildung möglich sein, die Inhalte der Fachkundeschulung „Optische Strahlung“ vermittelt zu bekommen.
Unter folgendem Link findet man die vollständige Stellungnahme des BBVKD zum Referentenentwurf (darin enthalten sind auch etliche überschaubare Tabellen, in denen man auf einen Blick ablesen kann, um wieviel sich das BMUV bei den Kostenschätzungen verrechnet hat):
Stellungnahme des BBVKD zum Referentenentwurf NiSV_14_03_2023
Hier vorab eine Beispieltabelle der Annahme 1. In der vollständigen Stellungsnahme gibt es noch zwei weitere Annahmen:
1. mit einer halben Stunde Nachbereitung pro Lerneinheit – 458 Millionen Differenz
2. gar keiner Nachbereitung (für die meisten KosmetikerInnen eher unrealistisch) – 341 Millionen Differenz
mit den jeweiligen Berechnungen.