Infektionsschutzgesetz

18.11.2020

18.11.2020
Heute wurde im Bundestag die Reform des Infektionsschutzgesetzes mit großer Mehrheit beschlossen.
Erneuert wurde die gesetzliche Basis, auf der die Corona-Maßnahmen fußen.
Der § 28a IfSG kann nun mit einer beispielhaften Auflistung von Corona-Schutzmaßnahmen den genaueren Rahmen für diese Regeln bilden.
Dazu zählen unter anderem
* Abstandsgebote
* Ausgangsbeschränkungen
* Beherbergungsverbote
* Beschränkung von Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten
* Demonstrationsverbot oder -beschränkung
* Einreiseanmeldung bei Einreise aus einem Risikogebiet
* Kontaktbeschränkungen, auch im privaten Raum
* Maskenpflicht im öffentlichen Raum
* Reisebeschränkungen
* Anordnung der Schließung oder Beschränkung von Geschäften (diese gilt nach heutigem Sachstand (18.11.2020, 20:15 Uhr) auch für Kosmetikinstitute für den Behandlungsbereich, der Produktverkauf ist weiterhin gestattet)
Für alle, die die neue Gesetzesvorlage mit den heutigen Beschlüssen des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) genau studieren möchten, hier ein Link zur der Vorabfassung:
Wir halten euch über die weiteren Entwicklungen auf unserer BBVKD-Facebook-Seite und unserer Homepage auf dem Laufenden.