Stellungnahme zu den aktuellen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenz

31.10.2020

31.10.2020
In Deutschland verbreitet sich derzeit mit exponentiellem Tempo eine schwere Pandemie, die viele Menschen gesundheitlich und wirtschaftlich existenziell bedroht. Das bedeutet eine für Deutschland nie dagewesene Situation, auf die jetzt reagiert werden muss. Die Regierung möchte das Virus durch eine weitgehende und zeitlich begrenzte Einschränkung von Kontakten innerhalb der gesamten Bevölkerung bekämpfen, damit das Virus möglichst wenige neue Wirte findet und sich dadurch nicht weiter ausbreiten kann.
Der BBVKD hält die für die Kosmetikinstitute und -studios aktuell gültigen, weit reichenden und nochmals verschärften Hygienepläne, die die Kosmetikstudios in den letzten Monaten mit erarbeitet und umgesetzt haben, grundsätzlich für ausreichend, um auch der derzeit herrschenden Corona-Situation gerecht zu werden. Kosmetikstudios sind aufgrund dieser hohen Hygienestandards in der Vergangenheit nicht als Corona-Hotspots aufgefallen. Aus Sicht des BBVKD könnten deshalb kosmetische Behandlungen auch zukünftig weiter durchgeführt werden.
Trotzdem hat die Bundesregierung Regelungen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen, die die Kosmetikstudios hart treffen werden.
Kosmetikstudios sollen vom 02.11.2020 bis zum 30.11.2020 nach den aktuellen Beschlüssen der Regierung geschlossen bleiben. Die Umsatzeinbrüche durch Schließung soll den Kosmetikstudiobetreibern durch eine außerordentliche Wirtschaftshilfe entschädigt werden. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Um diese Wirtschaftshilfen zu erhalten muss nach heutigem Stand der Dinge dazu aber das gesamte Kosmetikstudio geschlossen bleiben.
Eine Alternative für Kosmetikstudios kann sein, den kosmetischen Behandlungsbereich aufgrund der gesetzlichen Auflagen zu schließen aber als Einzelhändler weiterhin Produkte zu verkaufen. Dann entfällt die eben erwähnte außerordentliche Wirtschaftshilfe zumindest teilweise.
Jedes Kosmetikstudio muss für sich entscheiden, mit welcher Alternative es besser durch die Krise kommt.
Der BBVKD kann die Tatsache, dass die Kosmetikstudios trotz der hohen und überaus strengen Hygienestandards geschlossen bleiben, nur begrenzt nachvollziehen. Die KosmetikerInnen in Deutschland sehen ihr Handwerk als Gesundheitsberuf. Die Gesundheit unserer Kunden und Mitmenschen steht aus Sicht der KosmetikerInnen immer im Mittelpunkt. Auch daran sieht man, wie wichtig der Beitrag unseres Berufsstandes in der aktuellen Situation sein kann. Schließlich gibt es ja auch Hautirritationen, die durch das Tragen von Masken oder durch häufige Handdesinfektionen entstehen und unter anderem von KosmetikerInnen behandelt werden können.
Mit der staatlichen Unterstützung werden hoffentlich viele Kosmetikstudios den neuen Lockdown einigermaßen meistern können. Trotzdem wird es unseren Mitgliedern und allen KosmetikerInnen in Deutschland schwerfallen, die damit verbundenen finanziellen Einbußen zu verkraften.
Die Regelung der Bundesregierung, unsere wichtige Branche mit 75% der vorjährigen Novemberumsätze für den für unsere Branche verordneten Lockdown zu entschädigen, ist generell umsichtig, fair und begrüßenswert. Voraussetzung ist allerdings, dass die angekündigten außerordentlichen Wirtschaftshilfen schnell, unbürokratisch und verlässlich zur Verfügung gestellt und abgerufen werden können. Eine nachträgliche Aufweichung der angekündigten Wirtschaftshilfen wird der BBVKD deshalb auch nicht mittragen.
Der BBVKD setzt sich auch weiterhin dafür ein, dass nach dem von der Regierung angeordneten Lockdown Kosmetikstudios schnellstmöglich wieder geöffnet werden und wie gewohnt Behandlungen durchgeführt werden können.
Wir stehen dazu in Kontakt mit Handwerkskammern, Politikern, Steuerberatern und anderen Institutionen. Dort wird noch an der Auslegung der vorgeschriebenen Maßnahmen gearbeitet und interpretiert. Soll nur der letztjährige November Bemessungsgrundlage für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen sein? Ab wann kann man die Hilfen in Anspruch nehmen? Da sind viele Dinge noch nicht eindeutig geklärt und in Bearbeitung. Hier verlässlich und zeitnah Auskunft zu geben, ist nicht immer sofort möglich, so gern wir das auch möchten.
An dieser Stelle ein Hinweis in eigener Sache.
Unser Verband ist gerade erst im Entstehen (Gründungsversammlung am 16.08.2020) und unser derzeit noch kleines Team versucht alles, um in dieser Situation für unsere heutigen und zukünftigen Mitglieder sowie für unseren Berufsstand zu kämpfen. Bitte kämpft gemeinsam mit uns. Lasst uns gemeinsam wachsen. Wir haben heute noch keine jahrelang aufgebauten und gereiften Strukturen, die ein Verband in einer solchen Situation benötigt, um auf verschiedenen Ebenen noch mehr Einfluss ausüben zu können. Diese Strukturen lassen wir aber gemeinsam mit euch entstehen! Mit eurer Unterstützung, eurer Kraft und euren Stimmen möchten wir eine starke Gemeinschaft werden. In der aktuellen Situation sieht man ja, wie nötig ein tatkräftiger Verband ist und dass ein gemeinsames und strukturiertes Vorgehen nötig ist, um für unsere Branche viel zu erreichen. Dazu möchten wir alle KosmetikerInnen gerne einladen. Lasst uns zukünftig selbst für unsere beruflichen Belange eintreten!