Neue NiSV-Fassung – Teil 2 Übergangregelungen und Zertifizierungen (Exklusiv für unsere BBVKD-Mitglieder)
Ein für euch sehr wichtiges Thema – deshalb bitte genau lesen! Bitte notiert euch unbedingt den 31.12.2025, falls ihr noch Zertifikate erwerben oder anerkennenlassen müss!
Fall 1: Du hast Deine NiSV-Fachkundeschulung an einer von einer Personenzertifizierungsstelle (PZS) anerkannten Schule erworben und eine Zertifizierung bis zum 31.12.2023 oder früher erhalten. Perfekt! Deine Auffrischungsschulung musst Du fünf Jahre nach dem Datum des Zertifikaterwerbs machen.
Fall 2: Du hast Deine NiSV-Fachkundeschulung an einer NICHT von einer PZS anerkannten Schule erworben und keine Zertifizierung einer PZS bis zum 31.12.2023 oder früher erhalten. Deine Schule hat sich aber rückwirkend um eine Anerkennung bei einer PZS beworben und diese auch für denjenigen Zeitraum erhalten, an dem Du in der Schule Deine Fachkunde erworben hast. Lucky you! Dann brauchst Du keine Extra-Prüfung an einer PZS mehr zu machen. Du wirst dann ohne Prüfung rückwirkend nachträglich zertifiziert, wenn der Zeitraum Deiner Ausbildung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Deine Auffrischungsschulung machst Du dann fünf Jahre nach dem Datum des Endes Deiner Fachkundeschulung. Dieser Fall gilt übrigens auch für all diejenigen, die ihre Fachkunde an einer von einer PZS anerkannten Schule erworben aber kein Zertifikat an einer PZS erhalten haben. Diese Zertifizierungen gehen rückwirkend bis zum 31.12.2025!
Fall 3: Du hast Deine NiSV-Fachkundeschulung an einer NICHT von einer PZS anerkannten Schule erworben und keine Zertifizierung bis zum 31.12.2023 oder früher erhalten. Deine Schule erhält auch rückwirkend keine Anerkennung einer PZS. Nicht so gut – aber lösbar. Du kannst Dir Dein Zertifikat durch eine entsprechende Prüfung an einer PZS erwerben. Das geht rückwirkend bis zum 31.12.2025! Dazu darf der Zeitraum Deiner Ausbildung aber nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Deine Auffrischungsschulung machst Du dann fünf Jahre nach dem Datum des Endes Deiner Fachkundeschulung.