Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMU)
Bundesministerin Svenja Schulze
Stresemannstraße 128 – 130
10117 Berlin

18.02.2021

 

Btr. Offener Brief
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schulze,
als Vorsitzende des Bundesberufsverbandes der KosmetikerInnen in Deutschland e.V. (BBVKD) vertreten wir die Belange der über
50.000 KosmetikerInnenbetriebe mit ca. 200.000 Beschäftigten.
Seit dem 31.12.2020 gilt die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am
Menschen (NiSV). Diese verpflichtet Anlagenbetreiber unter anderem, Geräte an Behörden zu melden, die mit nichtionisierender
Strahlung am Menschen angewendet werden. Außerdem müssen für die Anwendung NiSV-relevanter Geräte bis zum 31.12.2021
Fachkundenachweise erworben werden, damit Anlagenbetreiber (KosmetikerInnen) diese Geräte auch über das genannte Datum hinaus
noch am Menschen anwenden dürfen.
Zum heutigen Zeitpunkt stellt sich für KosmetikerInnen die Situation folgendermaßen dar:

• Es gibt Stand heute noch keine einzige Personenzertifizierungsstelle, die überhaupt eine Personenzertifizierung zur NiSV-Fachkunde
ausstellen kann, weshalb derzeit keine KosmetikerIn eine NiSV-Fachkundeschulung beginnt
• Es gibt derzeit noch sehr wenige Schulen, die entsprechende Kurse zum Erwerb der NiSV Fachkunde anbieten und diejenigen, die
Kurse anbieten, können ihre Schüler nicht zu Personenzertifizierungsstellen senden, weil diese nicht vorhanden sind
• Derzeit sind alle Kosmetikinstitute und -studios trotz strengster Hygienepläne im Lockdown, dürfen keine Behandlungen an
Menschen durchführen und haben dadurch kaum Einnahmen
• Viele Kosmetikinstitute und -studios stehen deshalb vor dem finanziellen Aus und alle kämpfen um das wirtschaftliche Überleben
• Die NiSV-Pflichtschulungen für KosmetikerInnen sind teilweise mit hohen Kosten verbunden: Die hohen Stundenzahlen, der Einsatz
von Geräten und die Vorschrift, dass bestimmte Schulungen nur von Ärzten vorgenommen werden dürfen, kosten viel Geld
• Kosmetikbetriebe können das nach sechs Monaten Lockdown nicht allein stemmen und spezielle staatliche Fördermaßnahmen zu
den NiSV-Schulungen sind derzeit nicht bekannt

Um Ihnen eine Vorstellung von den Schulungskosten für ein Kosmetikstudio zu geben folgt hier eine einfache Beispielrechnung:

Ein Kosmetikinstitut betreibt einen Laser, Ultraschallgeräte und Radiofrequenzgeräte mit insgesamt drei Beschäftigten, die alle diese
Geräte an Kunden anwenden. Die Institutsbetreiberin hat dadurch folgende Schulungskosten zu tragen: drei Kurse „optische Strahlung“, drei Kurse „Ultraschall“, drei Kurse „Radiofrequenz“ und zwei Kurse „Grundlagen der Haut“ (weil zwei der KosmetikerInnen keine 5 Jahre Praxiserfahrung haben). Die Kursgebühren summieren sich damit auf ca. 24.000 Euro, um die genannten Geräte zukünftig weiter am Menschen anwenden zu können. Hier ist eine staatliche Förderung der Schulungen zwingend notwendig.

Vor den erläuterten Hintergründen fordern wir im Namen unseres Berufes, unserer Betriebe und unserer Mitarbeiter die Frist zum
Erwerb der NiSV-Fachkunde um mindestens ein Jahr bis zum 31.12.2022 zu verlängern und eine spezielle staatliche Förderung der NiSV-Fachkundeschulungen zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Uta Lennartz                                   Andrea Rippberger-Pinter
1.Vorsitzende BBVKD e.V.           2.Vorsitzende BBVKD e.V.