Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin

Offener Brief 16.12.2020

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

als 1. Vorsitzende des Bundesberufsverbandes der KosmetikerInnen in Deutschland e.V. (BBVKD) vertrete ich die Interessen der KosmetikerInnen in Deutschland. Ich führe selbst ein Kosmetikinstitut mit insgesamt sechs Beschäftigten und möchte mit diesem offenen Brief auf unsere Branche hinweisen und einen neuen Blick seitens der Politik auf unseren Berufsstand initiieren, weil ich überzeugt bin, dass viele der folgenden Fakten in Politik und Gesellschaft zu unbekannt sind.

Die Branche der dienstleistenden Kosmetik wird vielleicht in der Politik nicht täglich wahrgenommen, trotzdem ist sie nicht nur wirtschaftlich sondern auch gesundheitlich relevant für viele Menschen in Deutschland.
Dazu ein paar Zahlen: die Kosmetikinstitute in Deutschland erwirtschaften einen Gesamtumsatz von knapp 2 Mrd. Euro pro Jahr. Es gibt derzeit etwa 50.000 Kosmetikinstitute mit über 120.000 Beschäftigten. Es handelt sich bei den Kosmetikstudiobetreibern zu 98 Prozent um Frauen, die sich in jahrelanger Arbeit eine eigene Existenz aufgebaut haben. Der Zugang zu den Novemberhilfen wird unseren Betrieben derzeit durch die Auslegung der Hilfsregelungen von Steuerberatern zumindest teilweise verweigert. Diese verweisen darauf, dass der Produktverkauf für Kosmetikstudios weiter möglich war, verkennen dabei aber, dass dieser vor allen Dingen durch Behandlungen verursacht wurde. Von derartigen Auslegungen betroffene Betriebe stehen kurz vor dem Aus. Viele KosmetikerInnen – darunter auch Mütter – sind auf ihre Nebenerwerbstätigkeit
finanziell dringend angewiesen.

Der Beruf der KosmetikerIn hat sich in den letzten zwanzig Jahren stark gewandelt. Heute reichen unsere Dienstleistungen weit über reine Beautybehandlungen hinaus. KosmetikerInnen leisten viel in der Prävention von Hautkrebs durch genaue Hautanalysen, Aufklärung und Beratung. Wir helfen jungen und älteren Menschen mit unreiner Haut, bei Aknenachbehandlungen und der damit verbundenen Narbenrückbildung. Ärzte verweisen Patienten an uns für prä- und postoperative Behandlungen und für therapiebegleitende Maßnahmen. Wir behandeln KundInnen mit Hautschäden nach überstandenen Chemotherapien in Absprache mit Dermatologen. Wir helfen diesen KundInnen mit Fachwissen und – bitte unterschätzen Sie das nicht – mit Zeit, Zuwendung und menschlicher Nähe. Das funktioniert auch umgekehrt: KosmetikerInnen erkennen sehr häufig Hautanomalien, die wir nicht behandeln können und dürfen und raten dann sofort den Weg zum Dermatologen oder Facharzt an. Sie wären erstaunt, wie viele KundInnen uns dankbar Blumensträuße überreicht haben, weil wir den rechtzeitigen Gang zum Facharzt empfohlen haben.

Kurz: Wir dienen, beraten und behandeln in Abstimmung mit Ärzten Menschen bei der Gesunderhaltung des größten menschlichen Sinnesorgans und der größten äußeren Schutzbarriere des menschlichen Körpers gegen Krankheiten: der Haut.

Wir KosmetikerInnen haben immer schon sehr strenge Hygienepläne zum Wohle unserer KundInnen umgesetzt. Diese haben wir in der aktuellen Corona-Situation schon im Frühjahr freiwillig und proaktiv deutlich verschärft, da wir unseren Beruf in den Dienst der Gesundheit unserer KundInnen stellen. Wir behandeln nur in 1:1 Situationen (eine KosmetikerIn, eine KundIn), wir tragen alle FFP2-Masken, darüber ein Schutzvisier und dazu Handschuhe bei Behandlungen. Nach jedem KundInnenbesuch wird drei bis fünf Minuten gelüftet – die effektivste Maßnahme gegen Aerosole. Unsere KundInnen dürfen sich im Institut nicht begegnen, es gibt keinen Wartebereich, nach jeder Behandlung werden in den Behandlungskabinen alle Oberflächen desinfiziert. Alle Kartenlesegeräte müssen nach jedem Zahlvorgang desinfiziert werden (bitte vergleichen Sie das mit Ihren Einkäufen in einem Supermarkt). Viele Kosmetikinstitute haben in zusätzliche Luftreinigungsgeräte investiert. Dann kam der zweite Lockdown Light obwohl das Robert-Koch-Institut Kosmetikstudios nicht als Corona-Hotspots identifiziert hat.
Und noch eine wichtige Information: Durchschnittlich behandelt eine KosmetikerIn nur vier KundInnenn am Tag, weil wir uns viel Zeit für unsere KundInnen nehmen. Das möchten wir so schnell wie möglich wieder tun. Auch deshalb, weil wir in den letzten Monaten vor dem zweiten Lockdown immer mehr KundInnen behandelt haben, die schwierige Hautsituationen durch Corona-Prävention vorgewiesen haben (derzeit ca. 30% unserer KundInnen): Das ständige Tragen vom Mund-Nasen-Schutz führt derzeit bei vielen Menschen ebenso zu Hautirritationen wie dies durch die ständige Handdesinfektion geschieht. Beide Hautirritationen können KosmetikerInnen sehr gut behandeln. Wissenschaftlicher Fakt ist: Irritierte Haut lässt viel leichter Bakterien und Viren in den menschlichen Organismus. Das kann in Erkältungs- und Grippezeiten zu Infektionen führen. Und derzeit geht es für viele Menschen darum, den Körper nicht zusätzlich zu schwächen, um genügend Abwehrkräfte gegen ein viel gefährlicheres Virus mobilisieren zu können.

Ich appelliere an Sie, im Sinne der Gesundheit unserer KundInnen und Mitmenschen, angesichts der strengen Hygieneroutinen, die in unserem Beruf umgesetzt und gelebt werden, die Kosmetikinstitute und -studios nach dem Ende des aktuellen Shutdowns nicht weiter an der Ausübung unseres für so viele Menschen wichtigen Berufes zu hindern. Wir möchten als KosmetikerInnen das Gleiche wie die Politik: Viele gesunde, fröhliche Menschen und Mitarbeiter – in einer sehr geschützten Arbeits- und Kundensituation. Wir wollen vorbeugen, Rat geben, behandeln, lindern und helfen – gerade dann, wenn unser Wissen und Können besonders benötigt wird.

Mit herzlichen Grüßen

Uta Lennartz
1. Vorsitzende, BBVKD e.V.