BBVKD-Mitglieder schreiben ihren Bundestagsabgeordneten – macht das doch auch!
Als Bundesberufsverband der KosmetikerInnen in Deutschland e.V. (BBVKD) können wir die Novelle des Infektionsschutzgesetzes in einem Punkt nicht nachvollziehen:
Kosmetikinstituten und -studios ist es trotz Selbsttests und hohen Hygienestandards bei Inzidenzwerten über 100 untersagt, Behandlungen an Kunden durchzuführen. Sie müssen dann nämlich einfach schließen.
Friseure dürfen im Gegensatz dazu aber inzidenzunabhängig weiterhin öffnen. Das finden wir ungerecht und sollten mit unserem Handwerk den Friseuren gleichgestellt werden.
Um dies zum Ausdruck zu bringen, haben wir unsere Mitglieder gebeten, ihre Bundestagsabgeordneten anzuschreiben.


Ihr wart schnell! Ihr habt toll geschrieben! Es sind ja wirklich viele, die sich an ihre Bundestagsabgeordneten gewandt haben.
Liebe KosmetikerInnen, die ihr noch nicht Mitglied in unserem Verband seid: Macht das doch auch! Nichtstun würde ja bedeuten, dass man das Gesetz stillschweigend akzeptiert. Wehrt euch zusammen mit uns.
Sorry, liebe Kosmetikerjungs da draußen – ihr müsst jetzt ganz, ganz stark sein
! (Schreibt aber bitte auch euren Bundestagsabgeordneten…)


Eine KosmetikerIn hat häufig einen Partner und eventuell wahlberechtigte Kinder sowie einen großen Freundes- und Bekanntenkreis. Es sind häufig erfolgreiche UnternehmerInnen und da KosmetikerInnen hauptsächlich Frauen behandeln sind sie dadurch sehr wichtige Multiplikatoren, schließlich gibt es 50.000 Kosmetikinstitute und -studios mit ca. 200.000 Beschäftigten in Deutschland. Diese wertvolle Zielgruppe sollte man als Politiker nicht ignorieren.

Ihr dürft euch übrigens auch gerne zu uns bewegen: